Das Grundgesetz für die Bundesrepublik,
Frage 1
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1
(was bitte ist ein / eine ›Art 1‹?)
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Es fängt schon gaaanz oben an. »Die Würde { bitte definiere Würde! ] des Menschen ist un-antastbar.«
Was steht da?
Was liest du?
Was liest dein Gehirn da?
Nicht-antastbar.
Doch un heißt eins, also: antastbar. Falls dir das zu abwegig ist, hier ganz simple Logik:
Nicht gibt es nicht, also antastbar.
Bähm.
– und das ist genau das, was passiert, wenn du nicht mitspielst – rausfällst, aus dem Hamster-Radster – oder wie auch immer vom geradlinigen, systemtreuen Wege abgekommen bist.
Wenn ich also volksverdummende Wahlplakate – im Sinne der Auf-Klärung – von den Laternen reiße, Polizisten mich zu Boden reißen, und mir »meine Freiheit entziehen« – meine ›was‹ bitte? – verletzen Sie meine Würde und ich kann gut gelaunt den ganzen Polizeiapparat – oder die einzelnen Menschen (die sogenannten ›Beamten‹) der Missachtung meiner Menschenwürde ver-klagen.
Stimmt's oder hab ich Recht?
Wer hat ihnen erlaubt, mich – ohnen meinen direkten Wunsch – anzufassen?
Wer hat gesagt, dass das Anbringen von Wahlplakaten rechtens ist – und keine Umwelt- und Sichtfeld-verschmutzung?
Wer hat gesagt, dass das Entfernen von diesem Blödsinn, nicht rechtens – also linkens – ist?
Wir wissen doch inzwischen (bald) alle, dass diese Nichtsätze nicht so gut funktionieren. Das ist genau so, wie mit den 10 Verboten – Verzeihung – Geboten der Christlichen Kirche.
Das uns übergeholfene Grundgesetz ist die Fortsetzung der offenen – offen-sicht-lich-en Negativmanipulation durch die Obrigkeit.
Das Grundgesetz hat keinen Grund und Boden. Es ist für uns – aber nicht von uns.
Wollen wir es so annehmen?
Dieses fremdgesteuerte, wackelnde, sterbende Etwas?
Die Frage lautet immer wieder:
WIE
WOLLEN
WIR
LEBEN ?
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