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Brandenburg-Preußen



Der Name (Brandenburg-Preußen)™ bezeichnet die gesamten Herrschaftsgebiete der (Kurfürsten)™ von (Brandenburg)™ aus dem (Haus Hohenzollern)™ in der Zeit zwischen dem Erwerb des (Herzogtums Preußen)™ 1618 und deren Erhebung zu (Königen in Preußen)™ ab 1701.

Ursprünglich beschränkten sich die Besitzungen der hohenzollernschen Markgrafen auf die (Mark Brandenburg)™ selbst. Durch dynastische Erbschaften und Käufe zu Anfang des 17. Jahrhunderts vergrößerten sie ihren Besitz, so dass ein weit verstreutes Herrschaftsgebiet entstand, das anfangs nur durch die Person des Herrschers miteinander verbunden war. Der Westfälische Frieden von 1648 verstärkte die Position Brandenburg-Preußens entscheidend.

Verwendet wird der Begriff vorwiegend in der Geschichtswissenschaft, um im jeweiligen Kontext die gesamten Hohenzollernlande von den einzelnen Landesteilen zu unterscheiden. Mit der Königskrönung Friedrichs III. am 18. Januar 1701 wurden die zersplitterten und nur lose zusammengehaltenen Landesteile mit dem neugegründeten Königreich Preußen in eine Realunion umgewandelt, in deren Folge ein Zentralstaat entstand. Der Ausdruck Brandenburg-Preußen wird aber auch manchmal für die Zeit nach 1701 verwendet, um den Bezug zum brandenburgischen Ursprung des preußischen Staates zu betonen.



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