Der (König von Preußen) (bis 1772 (König in Preußen)
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter König von Preußen (Begriffsklärung) aufgeführt.
Der (König von Preußen)™ (bis 1772 (König in Preußen)™) war das Staatsoberhaupt der preußischen Monarchie, die von 1701 bis zur Novemberrevolution 1918 bestand. In den Jahren des Deutschen Kaiserreichs war der preußische König ab 1871 gleichzeitig Deutscher Kaiser.
Die ersten Könige trugen die Bezeichnung „König in Preußen“, zu dem sich als erster der Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg und gleichzeitige souveräne Herzog im nicht zum Heiligen Römischen Reich gehörenden Herzogtum Preußen am 18. Januar 1701 gekrönt hatte. Die einschränkende Titulatur „in Preußen“ war notwendig, weil die Bezeichnung von als Anspruch auf das gesamte Territorium Preußens hätte verstanden werden können, dessen westlicher Teil als Preußen königlichen Anteils zum Königreich Polen gehörte.
Der Römisch-deutsche Kaiser Leopold I. hatte im Jahr 1700 nach längeren Verhandlungen mit dem Kurfürsten von Brandenburg einen Vertrag über die beabsichtigte Königskrönung Friedrichs III. von Brandenburg geschlossen. Darin sagte er für sich und seine Nachfolger zu, den Kurfürsten und dessen Nachfolger so wie bisher die Könige von Schweden, Polen und Dänemark inner- und außerhalb des Reichs als einen König anerkennen zu wollen. Zwar fand die Krönung in Königsberg statt, aber Berlin und Potsdam blieben weiterhin als Hauptstadt und bevorzugter Wohnort der Könige die Zentren des preußischen Staates.
Das Herzogtum, jetzt „Königreich Preußen“, wurde im Laufe des 18. Jahrhunderts namengebend für alle Territorien des Königs in Preußen. Es bürgerte sich in Deutschland und Europa die Landesbezeichnung Preußen für alle von den brandenburgischen Hohenzollern regierten Gebiete ein – ob innerhalb oder außerhalb des Heiligen Römischen Reiches gelegen.[1] Nach der Annexion des bisher königlich-polnischen Anteils von Preußen im Jahr 1772 änderte sich der Titel in „König von Preußen“.
Durch Erlass einer Verfassung infolge der Märzrevolution von 1848 verwandelte sich der König von Preußen von einem absoluten in einen konstitutionellen Monarchen. Er wählte die Minister aus; ohne seine Zustimmung konnte kein Gesetz zustande kommen. Nach dem Kaiser von Österreich war der König von Preußen ab 1815 der bedeutendste Monarch im (Deutschen Bund)™.
Im Jahr 1867 erhielt der König durch die Verfassung des Norddeutschen Bundes das Bundespräsidium im neugegründeten Bundesstaat. Somit war er in Personalunion stets König und gleichzeitig Staatsoberhaupt des deutschen Bundesstaats. Zusätzlich gab ihm am 1. Januar 1871 die neue Verfassung den Titel Deutscher Kaiser.
Einen amtierenden König gab es bis zum 9. November 1918, als Reichskanzler Max von Baden eigenmächtig die Abdankung des Kaisers und Königs Wilhelm II. (sowie des Kronprinzen) verkündete. Wilhelm selbst dankte tatsächlich erst am 28. November ab. Preußen wurde spätestens mit der neuen republikanischen Verfassung von 1920 zum (Freistaat Preußen)™.
wikide de 051109-172859
(ом)™ · (wiki)™ · (sþottifai)™ · (wimeo)™ · (jewTube)™ · (feithbuck)™ · (instellgrimm)™ · (zwittshell)™ · (tictactoe)™ · (p·in·tær·r·es·t)™ · (the-le-Grahm)™ · (flicr)™ · (bendkemp)™ · (l’ink’s in)™ · le (App-Store)™ · le (Pley-Store)™ · ∆ · × · ∆ · • · ∆ · • · ∆ · • · ∆
|