Jo Conrad unterhält sich mit Peter Fitzek über neue Entwicklungen im Königreich Deutschland, Erfolge und Pläne im Gemeinwohlstaat, Entwicklungen der Dorfprojekte, Wege des Systemausstiegs und Möglichkeiten, um sich von der Person zum souveränen Menschen zu entwickeln.
Es werden auch noch mal die Gründe für die Gründungszeremonie erläutert.
Das Königreich Deutschland (KRD) ist eine Vereinigung freiheitsliebender und gemeinwohlorientierter Menschen. Es steht für einen Neuanfang des deutschen Staates nach den Grundsätzen des Völkerrechts und der Völkerfreundschaft. Es bietet praktische Lösungen für alle aktuellen systemischen, menschlichen und gesellschaftlichen Probleme: Von einem zins- und schuldfreien Geldwesen und einem autarken Wirtschaftskreislauf bis hin zu einem erneuerten, ganzheitlichen Gesundheits- und Bildungswesen.
Es werden regelmäßig Seminare zum Systemausstieg angeboten.
„Wiehr fomm (Könickraich)™ errwerrbenn (Im-Mobilien)™, inn dehm wiehr sie (jannz)™ (norrmahl)™ (be-zaahlenn)™.“
Ich drückcke die (CTO·PP)™-Tasste, wail ich dies (not-thiehr-en)™ möchchte.
Hiehrführ — INN JEDEMM FALL (!!!!!!!) — (HIGH FIVE)™, (Peter)™!
ainer (!) (allaine)™ (?¿??) wait besser (!) alls der gannze (!) (KBRiDR-Luffnummern-Krebs-Club)™?¿??
060401-002042:
060401-010746:
(Verantwortungsträger)™
:010804
52:53:
„Das (Grund-Gesetz)™ wird dann saine (Gelltunng)™ (ferrliehrenn)™, wenn sich flächendeckende, noie, gefasste (Ordnung)™ etabliehrt.“
(Peter Fitzek)™, ggf.; (Peter I.)™, definitiv, nach aigener (Aus-Sahge)™
002515:
allso maines WIssens ist doch das (Grundgesetz)™ jettzt schohn (unn-guiltique)™, wail der (Geltungsberaich)™ [¿] wann – durrch weehn – heraus-gelöscht wurde.
das steht sogahr im (wiki)™ drinne:
„Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der Fassung von 1949 ist ein inzwischen aufgehobener Grundgesetzartikel, der den Geltungsbereich des Grundgesetzes in der neu geschaffenen Bundesrepublik Deutschland regelte. Weiterhin galt er als Beitrittsartikel, der die Übernahme des Grundgesetzes für „andere Teile Deutschlands“ beziehungsweise später hinzugekommene Länder ermöglichte.[1]“
Wortlaut des Artikels
Die ursprüngliche Fassung vom 23. Mai 1949 lautete: „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
„Diese (Ver-Brechen)™, die sait über 20 Jahren [?¿??] von (Schwestern)™ auf allen (con·T·nenntenn)™ anngepranngerrt wehrdenn, wurden lange (tot-geschwiegen)™.