»Der Anfangsverdacht einer fahrlässigen Körperverletzung liegt vor, deshalb ermitteln wir nun«, sagte Markus Nolte, Sprecher der Ermittlungsbehörde™ der Berliner Zeitung™. Ermittelt werde immer, wenn eine Anzeige vorliege, aber grundsätzlich auch in Fällen, bei denen die Staatsanwaltschaft™ bestimmte Fälle aus der Öffentlichkeit erfährt, zum Beispiel durch die Medien™.
»Wenn sich in Presseberichten ausreichende Anhaltspunkte zu einer potenziellen Straftat™ ergeben, müssen wir eine Ermittlung einleiten«, sagte Nolte.
Die Einleitung eines Verfahrens heißt aber noch nicht, dass ein strafbares Verhalten vorliege. Kalbitz spricht von Missgeschick.
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