Kommunen
ç · gemeinschafft gem-ein-schafft · Ach kukke Mah! · Kommune, d’i (ch).
0003-07-11
Kommunen sind juris-tische, allso rechte, allso Rechts-Personen des ›öffentlichen Rechts‹.
Als solche müssen sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach außen hin handlungsfähig sein.
Q-welle: juracademy.de, aufgerufen: hoite.
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