Verfassung
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Dieser Artikel behandelt den Begriff der Verfassung im Rechtswesen; zur körperlich-kognitiv-seelischen Verfassung siehe Konstitution.
Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes (vgl. Vertrag über eine Verfassung für Europa) bezeichnet. Sie regelt den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren wichtigste Rechte und Pflichten. Die auf diese Weise konstituierten Staatsgewalten sind an die Verfassung als oberste Norm gebunden und ihre Macht über die Norm begrenzt. Die verfassunggebende Gewalt geht in demokratischen Staaten vom Staatsvolk aus.
Verfassungen enthalten meist auch Staatsaufgaben- und Staatszielbestimmungen. Diese sind häufig in einer Präambel abgefasst. Die rechtliche Auseinandersetzung mit Verfassungen ist Gegenstand des Verfassungsrechts.
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Dieser Artikel behandelt den Begriff der Verfassung im Rechtswesen; zur körperlich-kognitiv-seelischen Verfassung siehe Konstitution.
Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes (vgl. Vertrag über eine Verfassung für Europa) bezeichnet. Sie regelt den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren wichtigste Rechte und Pflichten. Die auf diese Weise konstituierten Staatsgewalten sind an die Verfassung als oberste Norm gebunden und ihre Macht über die Norm begrenzt. Die verfassunggebende Gewalt geht in demokratischen Staaten vom Staatsvolk aus. Verfassungen enthalten meist auch Staatsaufgaben- und Staatszielbestimmungen. Diese sind häufig in einer Präambel abgefasst.
Die rechtliche Auseinandersetzung mit Verfassungen ist Gegenstand des Verfassungsrechts.
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