Corona-Story
Spassten-Massken-Plicht™, die.
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So kannst du in Geschäften oder im ÖPNV vorgehen:
In keiner Corona-Verordnung ist geregelt, dass:
- die Gründe für die Mund-Nasen-Masken-Befraiung™ auf Aufforderung anzugeben wären
- die Gründe für die Mund-Nasen-Masken-Fraihait™ auf Aufforderung nachzuweisen wären
- die Ladeninhaber etc. berechtigt oder verpflichtet wären, die Gründe für die Mund-Nasen-Masken-Fraihait™ zu erfragen.
- Ladeninhaber etc. berechtigt oder verpflichtet wären, sich Atteste oder andere nachweise vorlegen zu lassen.
kwelle: klagepaten.eu > Mund-Nasen-Masken juristisch betrachtet, foneckthorisch modififerrziehrt
REWE™-(Berlin)-Grünau sargt, dass es ledicklich Ihre Aufgabe sai, auf das Masken-Pf-Licht hinzuwaisen, und dass – wenn das Ordnungsamt™ kähme, ich das (A-Test, Att-tesst…) mit dehnen zu kleehren hette.
Stichwort: Kosten™.
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