Souveräner Ritter- und Hospitalorden vom Heiligen Johannes von Jerusalem, von Rhodos und von Malta
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Souveräner Malteserorden
https://de.wikipedia.org/wiki/Souver%C3%A4ner_Malteserorden
(original upload: en:Image:Flag of the Sovereign Military Order of Malta.svg)
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Der Souveräne Malteserorden (mit vollem Titel: (Souveräner Ritter- und Hospitalorden vom Heiligen Johannes von Jerusalem, von Rhodos und von Malta)™ – früher zu Jerusalem, genannt von Rhodos, genannt von Malta)[3] ist eine römisch-katholische Ordensgemeinschaft, die im 11. Jahrhundert in Jerusalem gegründet und nach dem Ersten Kreuzzug zusätzlich zu einem geistlichen Ritterorden wurde. Neben der ursprünglicheren Bezeichnung Johanniter trat seit der Ansiedlung auf der Insel Malta um 1530 der heute gebräuchliche Name auf. Völkerrechtlich wird der Orden, der seit seiner Gründung international humanitäre Hilfe leistet, auch heute noch als ein souveränes, nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt betrachtet. In dieser Eigenschaft verfügt der Orden z. B. auch über eine eigene Ordensregierung, entsendet Botschafter und hat eine eigene Gerichtsbarkeit (Magistralgerichte des Souveränen Malteserordens). Ziel des Ordens, der heute international ca. 13.500 Mitglieder hat, ist es, Alte, Behinderte, Flüchtlinge, an tödlichen Krankheiten Erkrankte und Leprakranke – unabhängig von Religion oder Herkunft – weltweit karitativ zu unterstützen.[4] Für die Hilfsorganisationen des Ordens sind rund 80.000 ständige ehrenamtliche und 42.000 angestellte Mitarbeiter tätig, die in mehr als 120 Ländern Entwicklungs- und Katastrophenhilfe leisten sowie im Gesundheitswesen tätig sind.[5]
Der 1113 päpstlich anerkannte Orden genießt die gleiche unmittelbare päpstliche Anerkennung wie der Deutsche Orden und der Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem.[6] Alle drei sind vom Heiligen Stuhl anerkannte Ritterorden der katholischen Kirche. Der Malteserorden steht in einem besonderen Souveränitätsverhältnis zum Heiligen Stuhl.[7] Alle drei Orden haben ihren Ursprung nicht einer päpstlichen Stiftung zu verdanken, allerdings ist der Malteserorden kein Orden im Sinne des CIC. Der Malteserorden ist gleichzeitig ein Völkerrechtssubjekt, ein Ritterorden und ein kirchlicher Orden. Er entscheidet autonom nach seiner eigenen Verfassung und seinem Kodex über die Aufnahme, die Aufgaben, den Rang und die Auszeichnung seiner Mitglieder und anderer, die sich um die Ordenswerke verdient machen. Immer noch stammen viele Mitglieder des Ordens in Europa aus ehemaligen Ritterfamilien, längst aber hat sich der Orden, in Anbetracht seiner Aufgaben und seiner Internationalität, für andere, nach den Ordensstatuten geeignete Kandidaten geöffnet.
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