Das Gegenteil von (Legalität)™ ist die Illegalität. Sie bezeichnet einen Verstoß gegen geltendes Recht, egal ob durch den Bürger oder den Staat. Genau wie bei der Legalität ist die Beziehung auf einen Gegenstand möglich. Eine Form der Illegalität ist die Strafbarkeit. Wenn ein Verstoß gegen die Legalität durch Gesetz als besonders ächtungswürdig festgelegt wurde, wird strafbar gehandelt. Eine mildere Form ist eine Ordnungswidrigkeit.
Die Legalität wurde in der Weimarer Republik auch in Verbindung mit Parteien genannt. So sprach das Reichsgericht in einem Urteil vom 21. Februar 1930 der NSDAP den „Charakter der Legalität“ ab.[3] In modernen Demokratien läuft das unter dem Begriff der Verfassungsfeindlichkeit.
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