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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)


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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört. Die deutsche GmbH war eine der weltweit ersten Formen von haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften. Ähnliche Gesellschaftsformen gibt es mittlerweile in den meisten Ländern der Welt. Die GmbH ist die in Deutschland mit Abstand häufigste Gesellschaftsform für Kapitalgesellschaften. So kamen zum Stand 1. Januar 2016 auf ca. 15.500 Aktiengesellschaften über 1,15 Millionen GmbHs.[1]

Seit 2008 gibt es Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), deren wesentliches Merkmal ist, dass das Stammkapital mindestens 1 EUR betragen muss. Es handelt sich rechtlich und steuerlich um eine GmbH, für die spezielle Vorschriften hinsichtlich Stammkapital, Firma und Verwendung des Jahresüberschusses gelten (§ 5a GmbHG).



https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_mit_beschr%C3%A4nkter_Haftung_(Deutschland)
<  060214-163417


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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört. Die deutsche GmbH war eine der weltweit ersten Formen von haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften. Ähnliche Gesellschaftsformen gibt es mittlerweile in den meisten Ländern der Welt. Die GmbH ist die in Deutschland mit Abstand häufigste Gesellschaftsform für Kapitalgesellschaften. So kamen zum Stand 1. Januar 2016 auf ca. 15.500 Aktiengesellschaften über 1,15 Millionen GmbHs.[1]

Seit 2008 gibt es Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), deren wesentliches Merkmal ist, dass das Stammkapital mindestens 1 EUR betragen muss. Es handelt sich rechtlich und steuerlich um eine GmbH, für die spezielle Vorschriften hinsichtlich Stammkapital, Firma und Verwendung des Jahresüberschusses gelten (§ 5a GmbHG).