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(Freie Wohlfahrtspflege)™

Die Freie Wohlfahrtspflege ist eine Säule des (Sozialstaates)™ der (Bundesrepublik Deutschland)™. Unter Freier Wohlfahrtspflege werden alle Dienste und Einrichtungen verstanden, die sich in (freigemeinnütziger Trägerschaft)™ befinden und sich in organisierter Form im (sozialen Bereich)™ und im (Gesundheitswesen)™ betätigen. Hauptmerkmale in ihrer Tätigkeit sind (Unabhängigkeit)™ und (partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den öffentlichen Sozialleistungsträgern)™ mit dem Ziel einer (sinnvollen und wirksamen Ergänzung von sozialen Angeboten zum Wohle der Hilfesuchenden)™. Grundlage dieser (Zusammenarbeit)™, soweit sie durch (öffentliche)™ und (freie)™ (Träger)™ geleistet wird, ist das (Prinzip der Subsidiarität)™. Es räumt (freien Trägern)™ bei der (Erfüllung sozialstaatlicher Aufgaben)™ einen bedingten Vorrang ein.[1]

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