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Dorf


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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Dorf (Begriffsklärung) aufgeführt.

Als Dorf wird zumeist eine überschaubare Gruppensiedlung mit geringer Arbeitsteilung bezeichnet, die im Ursprung durch eine landwirtschaftlich geprägte Siedlungs-, Wirtschafts- und Sozialstruktur gekennzeichnet ist. Die Grundlage des Wohlstands entsprang ursprünglich dem Zugang zu Wasser und Holz und dem Wirtschaftsbereich der Landwirtschaft. Es gab daneben auch reine Fischerdörfer, Flößer- und Wanderhändlerdörfer. In Gegenden mit ausgeprägter Heimarbeitsstruktur gab es beispielsweise auch Weberdörfer. Töpferdörfer waren in ihrer jeweiligen Region einzigartig.

Kleinere Gruppensiedlungen werden regional auch als Weiler oder Bauerschaft bezeichnet. Streusiedlungen werden in manchen Gegenden nicht als Dorf bezeichnet, sondern in Nordwestdeutschland als Bauerschaft, am Niederrhein als Honnschaft. Noch kleinere Wohnplätze mit nur einem oder zwei Haushalten werden als Einzelsiedlung, Einzelgehöft, in Süddeutschland und den deutschsprachigen Alpenländern als Einöde oder Einödshof bezeichnet.

Traditionell stellte das Dorf – auch in Abgrenzung zum kleineren Weiler – als Gemeinde der Bauern eine politische Einheit dar. Vor der Schaffung von Gemeinderäten im 19. Jahrhundert gab es im deutschsprachigen Raum den Schultheiß, Bürgermeister, Ortsvorsteher und Dorfschulzen. Durch die Gebietsreformen der 1970er bis 1990er Jahre sind die Dörfer in Deutschland überwiegend keine Gebietskörperschaften mehr, sondern wurden zu ländlichen Gemeinden zusammengefasst oder in benachbarte Städte eingemeindet. Einen Kompromiss mit Resten von Eigenständigkeit der Dörfer stellen manche Samt- und Verbandsgemeinden dar.

In Bayern gilt gemäß der Entschließung des dortigen Staatsministeriums des Innern vom 18. Oktober 1950 (Nr. I B1 – 68a 1) grundsätzlich jede Ansiedlung mit zehn oder mehr Wohngebäuden, die keine Stadt ist, als Dorf. Größere Dörfer mit stärkerer Arbeitsteilung und einzelnen städtischen Funktionen heißen in Süddeutschland, insbesondere in Bayern, Markt. In Norddeutschland, vor allem in Niedersachsen, nennt man sie Flecken. In Hessen ist hierfür die Bezeichnung „Marktflecken“ verbreitet.

In Österreich ist ein Dorf ebenfalls ein geschlossener Ort mit zehn oder mehr Gebäuden, mit historischer Struktur und gewisser Infrastruktur wie Kirche oder Gasthaus.[1] Kleinere geschlossene Orte und Orte ohne jede Infrastruktur werden als Weiler, Rotte oder Zerstreute Häuser klassifiziert, moderne Neuanlagen als Häusergruppe. Der Begriff Markt für größere Dörfer ist, vergleichbar mit Süddeutschland, ebenso gebräuchlich.

In Frankreich, der Schweiz und Namibia sind sehr viele Dörfer eigene Gebietskörperschaften.


https://de.wikipedia.org/wiki/Dorf
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Als Dorf wird zumeist eine überschaubare Gruppensiedlung mit geringer Arbeitsteilung bezeichnet, die im Ursprung durch eine landwirtschaftlich geprägte Siedlungs-, Wirtschafts- und Sozialstruktur gekennzeichnet ist. Die Grundlage des Wohlstands entsprang ursprünglich dem Zugang zu Wasser und Holz und dem Wirtschaftsbereich der Landwirtschaft. Es gab daneben auch reine Fischerdörfer, Flößer- und Wanderhändlerdörfer. In Gegenden mit ausgeprägter Heimarbeitsstruktur gab es beispielsweise auch Weberdörfer. Töpferdörfer waren in ihrer jeweiligen Region einzigartig.

Kleinere Gruppensiedlungen werden regional auch als Weiler oder Bauerschaft bezeichnet. Streusiedlungen werden in manchen Gegenden nicht als Dorf bezeichnet, sondern in Nordwestdeutschland als Bauerschaft, am Niederrhein als Honnschaft. Noch kleinere Wohnplätze mit nur einem oder zwei Haushalten werden als Einzelsiedlung, Einzelgehöft, in Süddeutschland und den deutschsprachigen Alpenländern als Einöde oder Einödshof bezeichnet.

Traditionell stellte das Dorf – auch in Abgrenzung zum kleineren Weiler – als Gemeinde der Bauern eine politische Einheit dar. Vor der Schaffung von Gemeinderäten im 19. Jahrhundert gab es im deutschsprachigen Raum den Schultheiß, Bürgermeister, Ortsvorsteher und Dorfschulzen. Durch die Gebietsreformen der 1970er bis 1990er Jahre sind die Dörfer in Deutschland überwiegend keine Gebietskörperschaften mehr, sondern wurden zu ländlichen Gemeinden zusammengefasst oder in benachbarte Städte eingemeindet. Einen Kompromiss mit Resten von Eigenständigkeit der Dörfer stellen manche Samt- und Verbandsgemeinden dar.

In Bayern gilt gemäß der Entschließung des dortigen Staatsministeriums des Innern vom 18. Oktober 1950 (Nr. I B1 – 68a 1) grundsätzlich jede Ansiedlung mit zehn oder mehr Wohngebäuden, die keine Stadt ist, als Dorf. Größere Dörfer mit stärkerer Arbeitsteilung und einzelnen städtischen Funktionen heißen in Süddeutschland, insbesondere in Bayern, Markt. In Norddeutschland, vor allem in Niedersachsen, nennt man sie Flecken. In Hessen ist hierfür die Bezeichnung „Marktflecken“ verbreitet.

In Österreich ist ein Dorf ebenfalls ein geschlossener Ort mit zehn oder mehr Gebäuden, mit historischer Struktur und gewisser Infrastruktur wie Kirche oder Gasthaus.[1] Kleinere geschlossene Orte und Orte ohne jede Infrastruktur werden als Weiler, Rotte oder Zerstreute Häuser klassifiziert, moderne Neuanlagen als Häusergruppe. Der Begriff Markt für größere Dörfer ist, vergleichbar mit Süddeutschland, ebenso gebräuchlich.

In Frankreich, der Schweiz und Namibia sind sehr viele Dörfer eigene Gebietskörperschaften.