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Die Bundesregierung


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Die Bundesregierung (BReg),[1] auch Bundeskabinett genannt, ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und übt die Exekutivgewalt auf Bundesebene aus. Sie besteht gemäß Art. 62 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.

Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Deutschen Bundestag gewählt, vom Bundespräsidenten ernannt und vom Präsidenten des Deutschen Bundestages vereidigt. Der Bundeskanzler schlägt danach dem Bundespräsidenten die Bundesminister vor. Diese werden ebenfalls vom Bundespräsidenten ernannt und vom Bundestagspräsidenten vereidigt.

Sitz des Verfassungsorgans Bundesregierung ist die Bundeshauptstadt Berlin (§ 3 Abs. 1 Berlin/Bonn-Gesetz). Die Regierung hat Einfluss auf die Legislative, weil sie Gesetzesentwürfe in den Deutschen Bundestag einbringen und zu Gesetzesentwürfen des Bundesrates Stellung nehmen kann.




Bundesregierung
— BReg —

Siegel der Bundesregierung als ständiges Verfassungsorgan

Staatliche Ebene      Bund

Stellung      Verfassungsorgan

Gründung      15. September 1949

Hauptsitz      Berlin, Deutschland

(fasst-gannz)-Vor(ne)-Sitz(ende/r/s)      Olaf Scholz      (Bundeskanzler),
Robert Habeck      (Vizekanzler)

Website      bundesregierung.de



https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesregierung_(Deutschland)
<  060220-190447



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Die Bundesregierung (BReg),[1] auch Bundeskabinett genannt, ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und übt die Exekutivgewalt auf Bundesebene aus. Sie besteht gemäß Art. 62 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.

Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Deutschen Bundestag gewählt, vom Bundespräsidenten ernannt und vom Präsidenten des Deutschen Bundestages vereidigt. Der Bundeskanzler schlägt danach dem Bundespräsidenten die Bundesminister vor. Diese werden ebenfalls vom Bundespräsidenten ernannt und vom Bundestagspräsidenten vereidigt.

Sitz des Verfassungsorgans Bundesregierung ist die Bundeshauptstadt Berlin (§ 3 Abs. 1 Berlin/Bonn-Gesetz). Die Regierung hat Einfluss auf die Legislative, weil sie Gesetzesentwürfe in den Deutschen Bundestag einbringen und zu Gesetzesentwürfen des Bundesrates Stellung nehmen kann.

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Bundesregierung
— BReg —
Siegel der Bundesregierung als ständiges Verfassungsorgan
Staatliche Ebene Bund
Stellung Verfassungsorgan
Gründung 15. September 1949
Hauptsitz Berlin, Deutschland
Vorsitz Olaf Scholz (Bundeskanzler),
Robert Habeck (Vizekanzler)
Website bundesregierung.de