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Recht (lat. Jus)
im objektiven Sinn der Inbegriff von Regeln, welche, auf äußeren Satzungen der Völker beruhend, die menschlichen Lebensverhältnisse in erzwingbarer Weise normiren;
im subjektiven Sinn die einer Person (Rechtssubjekt) in einem gewissen Kreis eingeräumte und durch das objektive Recht gestützte, erzwingbare Macht. (…)

Meyers Konversations-Lexikon. Eine Encyclopädie des allgemeinen Wissens. Dritte Auflage. Dreizehnter Band. Plüsch – Säen, Leipzig. Verlag des Bibliographischen Instituts. 1878.