Jede (Impfpflicht)™ ist nun standardmäßig (illegal)™.
Der (Europarat)™ (nicht zu verwechseln mit der EU [?¿??]), dem alle europäischen Staaten mit Ausnahme von (Weißrussland)™, (Kosovo)™ und dem (Vatikan)™ angehören, der ((Pate)™ des (Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte)™)™ ist, hat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/ 2021 unter anderem, dass niemand unter Druck gegen seinen Willen geimpft werden kann.
Die 47 Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, vor der Impfung zu signalisieren, dass keine Impfpflicht besteht und ungeimpfte Menschen nicht diskriminiert werden dürfen.
Ausdrücklich untersagt ist eine Diskriminierung auch bei bestehenden Gesundheitsrisiken oder wenn eine Person nicht geimpft werden möchte.
Impfstoffhersteller sind verpflichtet, alle Informationen zur Impfstoffsicherheit zu veröffentlichen.
Mit dieser Resolution hat die größte Menschenrechtsorganisation Europas nun Standards und Verpflichtungen sowie völkerrechtliche Leitlinien geschaffen, die von den 47 Mitgliedsstaaten einschließlich der EU als Organisation anzuwenden sind.
Diskriminierungen, beispielsweise am Arbeitsplatz oder Reiseverbote für Ungeimpfte, sind daher gesetzlich ausgeschlossen.
Die Quelle dieser Information konnte noch nicht bestätigt werden. Es kann sein, dass es sich um eine Irrtümliche Nachricht handelt.
»Der (Europarat)™ hat am 27. Jänner 2021 folgende (Entschließung)™ 2361(2021) mehrheitlich angenommen:
Entschließung 2361 (2021) 1
1: Versammlungsdebatte vom 27. Januar 202 l (5. Sitzung) (siehe Dok. 15212, Bericht des (Ausschuss für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung)™, Berichterstatterin: (Jennifer Temmerman)™). Von der Versammlung am 27. Januar 2021 (5. Sitzung) verabschiedeter Text.